News zu Abitur und Streamen von Unterricht
Aufgrund von Nachfragen informiert die GEW Hannover wie folgt:
Liebe Kolleg*innen,
in diesem Schreiben möchten euch Eure GEW-Landesfachgruppenvertreter*innen über zwei drängende Fragen informieren: Das Abitur 2021 und dem so genannten „Streaming“ von Unterricht.
Abitur 2021
Gerade aus Schulen, die mit erhöhtem Infektionsgeschehen zu kämpfen haben oder hatten, wurde die Frage nach einer Sonderregelung für das Abitur 2021 geäußert. Die einzelnen Anfragen bewegten sich im Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Rechtssicherheit und der Sorge, dass weitere Mehrarbeit auf die Kollegien zukommt.
Wir fordern: Gerade in Bezug auf das Abitur darf keine unnötige Unruhe in die Schulen kommen!
Nur dort, wo es notwendig ist, müssen passgenaue und stimmige Lösungen gefunden werden, die nicht zu unsinniger Mehrarbeit führen. Auch das Kultusministerium hat dieses Spannungsfeld erkannt und jetzt entsprechende Regelungen in die Schulen gebracht. Auch wenn Ihr wisst, dass es Euch „treffen“ könnte, empfehlen wir: Schaut Euch erst diese Regelungen genau an, bevor ihr Euch unnötige Arbeit macht. Bei Fragen wendet Euch gern an Eure GEW-Vertretungen in Schulbezirks- und Schulhauptpersonalrat.
„Streaming“ von Unterricht
Aufgrund der erhöhten Infektionszahlen bleiben immer mehr einzelne Schüler*innen bzw. Teile der Lerngruppen zu Hause. Einige Schulen gehen dazu über, die Klassenräume digital auszustatten, um Präsenzunterricht zu diesen Schüler*innen nach Hause zu streamen. Das aber ist seitens des Kultusministeriums derzeit nicht datenschutzrechtlich geregelt. Zudem gilt: Keine Lehrkraft darf dazu gezwungen werden, ihren Präsenzunterricht zu „streamen“ und damit eigene Datenschutzrechte aufzugeben.
Die GEW setzt sich dafür ein, dass eine rechtliche Klärung und Handlungssicherheit geschaffen werden.